IMMOBILIENRECHT

Ebenso lange wie mit dem Erbrecht, befassen wir uns auch mit dem Recht der Grundstücke.

Grundstücks- und grundbuchrecht wird meist unterschätzt und stellt eine detailreiche und weit verzweigte Materie dar. Nicht zuletzt wegen der engen Verbindungen zum Erbrecht haben wir damit beinahe täglich zu tun.

 

Typischerweise sind wir z.B. befasst mit

• Grundstücksrecht (Teilung u. Vereinigung, Bestandteile, Eigentumsrechte, Miteigentum)
• Maklerrecht (Zustandekommen des Vertrages, Beendigung, Provisionsanspruch, Haftung)
• Grundstückskaufverträge (Form, inhaltliche Prüfung, Beratung, Entwurfserstellung)
• Erbbaurecht (Entstehung, Inhalt, Übertragung, Belastung, Beendigung)
• Nutzungsrechte am Grundstück (Niessbrauch, Reallast, Wohnrechte, u.a.)
• Kreditsicherung (Grundschuld, Hypothek)
• Zwangsvollstreckung in das Grundstück (Zwangs- und Teilungsversteigerung, Zwangsverwaltung)
• Grundsteuer u. Grunderwerbssteuer
• Bildung von Wohnungseigentum

 

Wichtig in diesem Bereich des Rechts ist eine genaue Kenntnis der Rechtsgrundlagen und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Der Schwerpunkt für uns liegt sicherlich im Bereich der Zwangs- und Teilungsversteigerung sowie dem allgemeinen Grundstücksrecht.

Gerne übernehmen wir auch Ihren Fall.